Städtische
Berufsschule für Kraftfahrzeugtechnik
   
   
   

Mittlerer Schulabschluss

Es gibt 2 Möglichkeiten, durch eine berufliche Ausbildung den mittleren Schulabschluss zu erwerben:

Quabi:
Wird von der Mittelschule (Hauptschule) verliehen

Voraussetzungen:

  1. Quali
  2. Gesellenbrief mit Note 3 oder besser
  3. Englischnote 4 oder besser im Jahreszeugnis der 9. Klasse (von Hauptschule, Realschule oder Gymnasium) oder im Quali-Zeugnis oder Englisch-Zertifikat

Nähere Informationen zum Quabi finden Sie auf den Seiten des Kultusministeruims


Mittlerer Schulabschluss der Berufsschule:
Wird bei gegebenen Voraussetzungen automatisch im Abschlusszeugnis der Berufsschule bestätigt, wenn man noch keinen mittleren Schulabschluss besitzt.
Wird bei gegebenen Voraussetzungen auf Antrag im Abschlusszeugnis der Berufsschule bestätigt, wenn man bereits einen mittleren Schulabschluss besitzt (z.B. Wenn die Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule besser ist als der bisherige mittlere Schulabschluss) .

Voraussetzungen:

  1. Durchschnitt im Berufsschulabschlusszeugnis von 3,0 oder besser (gilt ab dem Schuljahr 2010/2011; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 31.07.2010 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit einem Mindestnotendurchschnitt im Abschlusszeugnis der Berufsschule von 2,50 verliehen werden.) Wer nach dem 1. August 2010 ein Abschlusszeugnis mit einem Schnitt besser oder gleich 3,0 erhalten hat und die Englisch-Voraussetzung erfüllt, erhält ein neues Zeugnis mit dem mittleren Schulabschluss. Bei Fragen wenden Sie sich an uns!
    (In diese Durchschnittsnote gehen die Noten folgender 8 Zeugnisfächer ein: Aus der 12. Jahrgangsstufe: Fahrzeugservice, Elektrotechnische Systeme, Steuerungs- und Regelungssysteme, Kraftübertragung und Fahrwerk, Ethik oder Religion, Deutsch oder Technisches Englisch, aus der 11. und 13. Jahrgangsstufe: Montagetechnik, aus der 12. und 13. Jahrgangsstufe: Sozialkunde)
  2. Gesellenbrief
  3. Englischnote 4 oder besser im Jahreszeugnis der 9. Klasse (von Hauptschule, Realschule oder Gymnasium) oder im Quali-Zeugnis oder Englisch-Zertifikat. (gilt rückwirkend zum 01.08.2010! Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2010 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Nachweis befriedigender Englischkenntnisse (= Note 3) auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts verliehen werden).)


Nähere Informationen zum mittleren Schulabschluss der Berufsschule finden Sie auf den Seiten des Kultusministeruims

Seite geändert am: 21.10.2012

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