Gesellenprüfung
Informationen zur Prüfung
Informationen zur Gesellenprüfung - Seite der Kfz-Innung München-Oberbayern
Prüfungsseite des Landesverbandes des Kfz-Gewerbes Bayern
Termine
GP Teil I Winter 2024 (Theorie)
Freitag, 06.12.2024
GP Teil II Winter 2024 (Theorie)
Freitag, 29.11.2024
Die Prüfung beginnt jeweils um 8.00 Uhr. Bitte rechtzeitig da sein, mindestens 15 Minuten vor Prüfungsbeginn.
Weitere Themen und Termine hier: (Prüfungsseite des Landesverbandes des Kfz-Gewerbes Bayern)
Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
(§ 45 Absatz 1 BBIG bzw. § 37 Absatz 1 HWO)
bzw. Abkürzung der Ausbildungszeit (§ 8 Absatz 1 BBIG bzw. § 27 b Absatz 1 HWO)
Der Unterschied zwischen "Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung" und "Abkürzung der Ausbildungszeit" ist auf der dritten Seite des Antrags (siehe weiter unten unter "Downloads") erklärt.
Anträge auf vorzeitige Zulassung können für die Sommerprüfung/Winterprüfung bis spätestens Ende Januar/ Ende August gestellt werden. Die Antragsformulare erhalten Sie bei der
Kfz-Innung (Frau Kuchlbauer), bei der Handwerkskammer oder im Sekretariat der Berufsschule.
Sie können die Anträge auch downloaden (siehe unter "Downloads" weiter unten).
Die Anträge sind frühestens ein Monat vor Antragsfristende bei der Klassleitung
zur Stellungnahme vorzulegen.
Eine Zustimmung kann nur gegeben werden, wenn der Notenschnitt besser als 2,50 in den Prüfungsfächern ist. Dabei werden alle Noten in den einzelnen
Jahrgängen gleich gewichtet..
Die Entscheidungshoheit über die vorzeitige Zulassung zur Prüfung liegt beim Prüfungsausschuss (gemäß § 37 Handwerksordnung).
Vorgehensweise für Schülerinnen/ Schüler:
- Laden Sie den Antrag herunter (siehe unter "Downloads" weiter unten)
- Laden Sie die Anlage zum Antrag (zum Eintragen der Schulnoten durch den Klassleiter) herunter
- Füllen Sie den Antrag aus (im Normalfall wird "vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung" beantragt)
- Geben Sie den Antrag bei Ihrem Ausbildungsbetrieb ab und bitten Sie Ihren Chef, Punkt D (Stellungnahme des Ausbildungsbetriebs) auszufüllen
- Geben Sie den ausgefüllten Antrag und die Anlage (zum Eintragen der Schulnoten durch den Klassleiter) bei Ihrem Klassleiter ab
- Sie erhalten den Antrag mit der Stellungnahme der Berufsschule zurück
- Geben Sie den Antrag zusammen mit einer Kopie des Jahreszeugnisses der 11. Klasse der Berufsschule bei der Kfz-Innung ab.
Downloads:
Informationen zur Gesellenprüfung - Seite der Kfz-Innung München-Oberbayern
Antrag auf Abkürzung der Ausbildungszeit
bzw. vorzeitige Zulassung zur Prüfung - Direktdownload von der Seite der Kfz-Innung
Anlage zum Antrag (zum Eintragen der Schulnoten durch den Klassleiter) (PDF)
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Seite geändert am:
24.07.2024 |
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